Datenkuration
Klärung von Bildrechten vor Projektstart
Prüfung, ob und wie Bildrechte und Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen einen Datenbestand betreffen.
Was dazugehört
- Die Klärung erfolgt vor Projektstart, nicht nachträglich.
- Aufnahmen ohne geklärte Bildrechte werden aus dem Projekt ausgeschlossen.
- Die Klärung wird vor Unterzeichnung des Auftragsverarbeitungsvertrags abgeschlossen.
Auf einen Blick
- Verfügbarkeitnach absprache
- Gut zu wissenEin Auftragsverarbeitungsvertrag wird vor Datenübernahme unterzeichnet.
Weitere Positionen dieser Kategorie
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Datenkuration
Analyse eines Datenbestands
Prüfung eines konkreten Bild- oder Videobestands auf Duplikate, Qualität und Relevanz für ein Modellziel.
auf anfrage -
Datenkuration
Deduplizierung und Aussortierung
Entfernen von Duplikaten und wenig informativen Aufnahmen aus einem Datenbestand vor der Kennzeichnung.
auf anfrage -
Datenkuration
Gemeinsame Abnahme des kuratierten Bestands
Prüfung des reduzierten, kuratierten Datenbestands anhand vorher vereinbarter Qualitätskriterien.
nach absprache


